Herzlich willkommen im Stodlwerk! Wir wollen, dass sich alle Besucherinnen und Besucher bei uns wohlfühlen. Deshalb bitten wir Sie/Dich, folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stodlwerk zu beachten!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.) Jede Person, die das Gelände des Stodlwerks betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
2.) Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
3.) Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Stodlwerks, so z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
4.) Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
5.) Alle Nutzerinnen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die Nutzerinnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind den Mitarbeiter*innen unverzüglich zu melden.
6.) Eltern, die ihre Kinder der Kinderwerkstatt (z.B. Ferienprogramm) anvertrauen, sind verpflichtet, ihre/n Kinder/n ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der Mitarbeiter*innen des Stodlwerks befolgt werden müssen. Im Falle der wiederholten Nichtbeachtung ist der Mitarbeiter befugt, das Kind vom Kurs auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
7.) Das Stodlwerk haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des/der Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Mitarbeiter oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung/Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.
8.) Mietgegenstände
8.1 Der Nutzer muss bei Entgegennahme von Werkzeugen oder Maschinen diese auf Beschädigung prüfen und eventuelle Beschädigungen oder Defekte sofort dem Vermieter melden. Der Nutzer kommt für alle durch ihn entstandenen Schäden und Defekte an den Werkzeugen oder Maschinen des Vermieters oder auch an seinen eigenen mitgebrachten und benutzten Werkzeugen und Materialien auf.
8.2 Der Nutzer trägt die Kosten für sämtliche durch ihn beschädigten Werkzeuge, Maschinen oder Einrichtungen (Wiederbeschaffungskosten).
8.3 Grundsätzlich ist mit dem Eigentum anderer, insbesondere des Vermieters, sorgfältig und pfleglich umzugehen.
8.4 Geliehene Werkzeuge und Maschinen sind ausschließlich im Stodlwerk zu benutzen, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. Jeder Diebstahl oder Versuch eines Diebstahls wird sofort zur Anzeige gebracht und mit unverzüglichem Hausverbot belegt.
8.5 Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass alle Werkzeuge, Maschinen sowie Einrichtungen zu jeder Zeit nutzbar sind. Dies ist beispielsweise bei einem Defekt, Reparaturvorgang oder Nutzung durch andere Mieter der Fall.
9.) Sicherheit
9.1 Arbeitsschutz – Für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitskleidung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren und kann bei Arbeitsunfällen nicht haftbar gemacht werden.
9.2 Nutzungssicherheit – Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Bei Unklarheiten in Bezug auf die sichere und sachgemäße Nutzung von Maschinen, Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen ist von der Benutzung abzusehen oder müssen sich die entsprechenden Kenntnisse eigenverantwortlich angeeignet werden.
9.3 Brandschutz– Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach den Vorgaben des gesetzlichen Brandschutzes und den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten und seine Tätigkeit darauf einzustellen. Vorhandene Feuerlöscher sind gekennzeichnet und im Brandfall vom Nutzer zu benutzen.
9.4 Gefahrstoffe– Austretende Gefahrstoffe und Flüssigkeiten sind unverzüglich wieder zu entfernen und in die vorgesehenen Behälter auf Anweisung einzulagern. Für falsche und unsachgemäße Einlagerungen von Schadstoffen und Flüssigkeiten in die Behälter übernimmt der Nutzer die Kosten einer fachgerechten Entsorgung.
10.) Persönliche Gegenstände
10.1 Die Unterbringung persönlicher Gegenstände des Nutzers im Stodlwerk erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Dies gilt auch für den Verbleib von Gegenständen in den Mietboxen.
10.2 Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen sind dem Vermieter anzuzeigen.
10.3 Mitgebrachte Werkstoffe, Abschnittreste und sonstiger Abfall sind vom Mieter vollständig mitzunehmen oder in einer entsprechenden. Nach vorheriger Absprache können bestimmte Teile und Materialien (bspw. Holz und Metallreste) an den dafür vorgesehenen Plätzen deponiert werden. Andere Mieter können diese dann gegen Spende oder Entgelt zur Weiterverarbeitung entnehmen. Nicht ordnungsgemäß verräumte Gegenstände und nicht entsprechend gekennzeichnetes Material wie z.B. Holz/Metall, geht automatisch nach 7 Tagen in den Besitz des Vermieters über und darf von diesem verarbeitet werden.
10.4 Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
11 Beratung
11.1 Der Vermieter kann nach seinem Dafürhalten oder auf Wunsch des Nutzers, fachliche und sachkundige Beratung vornehmen. Einen Anspruch oder ein Recht darauf hat der Mieter jedoch nicht.
11.2 Eventuell mündliche oder auch tatkräftige Hilfestellungen durch den Vermieter oder dessen Beauftragten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung.
12.) Haftung
12.1 Der Vermieter schließt jede Haftung für Personen- und Sachschäden aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vermieters beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Vermieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.
12.2 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere eigener Werkzeuge, aber auch Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
13.) Daten des Nutzers
13.1 Der Vermieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar von Nutzern direkt oder über die Nutzung seiner Einrichtungen wie auch seiner Internetseiten erhält.
13.2 Der Vermieter versichert, dass sämtliche Daten seiner Nutzer streng vertraulich behandelt werden und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften ausschließlich für die Verwaltung des Nutzungsvertrages, die Abwicklung der Nutzungsbeiträge, die Übermittlung von neuen Angeboten und aktuellen Informationen durch das Stodlwerk selbst verwendet werden.
13.3 Der Nutzer ist berechtigt, Auskunft über die gespeicherten Daten und kostenfreie Korrektur oder Löschung nach Vertragsende zu verlangen.
13.4 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Erbringung seiner Leistungen und/oder zum Betrieb der Werkstatt erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Nutzung der Leistungen auch Daten (Zeitpunkt, Art und Umfang der Nutzung) erhoben und gespeichert werden. Zudem werden Daten über die Teilnahme an Einweisungen oder Kursen erhoben sowie bei Abgabe von Zeugnisunterlagen zur Verifikation von Kenntnissen. Dies dient vor allem dem Nachweis des Vertragsschlusses sowie der Inanspruchnahme der Leistung. Aus steuerlichen Gründen müssen diese Daten 10 Jahre gespeichert werden.
13.5 Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Nutzer erforderlich ist. Dazu gehören bspw. buchhalterische und/oder steuerrechtliche Gründe (Steuerberater, Finanzamt).
13.6 Die Einwilligung zur Verwendung persönlicher Daten kann selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
13.7 Alle E-Mails, die direkt vom Vermieter über dessen Stodlwerk-Email an Nutzer etwa für Terminabsprachen gesendet werden, werden über unseren Webhoster domain factory versandt. Das gilt auch für eingehende Mail mit direkten Anfragen an stodlwerk(at)outlook.de.
13.8 Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO können unseren Datenschutzhinweisen entnommen werden. Diese findet man auf unserer Website unter https://stodlwerk.de/impressum/.
14.) Schlussbestimmungen
14.1 Nebenabreden – Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
14.2 Salvatorische Klausel – Sollten Teile des Vertrages / der AGB, aktuell oder zukünftig, unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14.3 Änderungen der AGB – Der Stodlwerk ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Gunsten des Nutzers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen des Stodlwerk zumutbar ist. Der Stodlwerk wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Stodlwerk unter der mail: stodlwerk(at)outlook.de zu widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Stodlwerk Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
14.4 Gerichtsstand– Sofern der Mieter kein Verbraucher ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Schwandorf als vereinbart.
*Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im obigen Text nur die männliche Form verwendet.
